Einleitung
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Lieferungen zwischen der LANIUS GmbH und dem Unternehmer (§ 14 BGB) als Besteller bzw. Käufer (nachfolgend: Besteller).

Eine Bestellung wird von LANIUS aufgrund dieser AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung ausgeführt. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der LANIUS GmbH und dem Besteller gelten ausschließlich diese AGB. Die aktuelle Fassung dieser AGB kann auf der Internetseite https://www.lanius-b2b.com unter dem Punkt T&Cs eingesehen, ausgedruckt und gespeichert werden.

Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

Für alle Bestellungen, die im Ausland abgewickelt werden, gelten ebenfalls ausschließlich die nachstehenden AGB.

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LANIUS GmbH gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von der LANIUS GmbH abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die LANIUS GmbH nicht an, es sei denn, die LANIUS GmbH hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Bedingungen der LANIUS GmbH gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von den Bedingungen der LANIUS GmbH abweichende Bedingungen des Bestellers, die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausgeführt wird.

2. Die AGB der LANIUS GmbH gelten nicht nur für den vorliegenden Vertrag, sondern in Ihrer dann geltenden, abrufbaren Version auch für Nachbestellungen und alle zukünftigen Verträge zwischen der LANIUS GmbH und dem Besteller, auch wenn diese nicht unter Verwendung des Bestellformulars der LANIUS GmbH geschlossen werden.

3. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluß
1. Alle Angebote der LANIUS GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung zu Stande durch eine endgültige Auftragsbestätigung der Bestellung des Bestellers durch die LANIUS GmbH oder den Beginn der Bestellungsausführung durch die LANIUS GmbH. Die endgültige Auftragsbestätigung ist für den Umfang und Inhalt des Auftragsverhältnisses maßgeblich und gilt als Annahme der Bestellung. Sie erfolgt schriftlich oder in Textform.

2. Alle mündlichen, insbesondere auch telefonische Neben- und Ergänzungsabreden, auch solche über die Ausführung der Bestellung, bedürfen zur Gültigkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung durch die LANIUS GmbH. Das Schweigen auf nachträgliche Abänderungs- und/oder Ergänzungswünsche bedeutet Ablehnung. Die Handelsvertreter der LANIUS GmbH sind zum Abschluss ergänzender Abreden oder zur Entgegennahme von Änderungswünschen nicht befugt.

3. Die durch die LANIUS GmbH gelieferte Ware darf nur nach schriftlicher Absprache mit der LANIUS GmbH in anderen als den auf den Bestellformularen vermerkten Geschäfts-/Verkaufsstellen verkauft werden.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die Preise, die im Angebot der LANIUS GmbH angegeben sind. Wenn die LANIUS GmbH die Preise bestätigt, gelten die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche gesondert ausgewiesen wird. Die LANIUS GmbH behält sich vor, im Rahmen handelsüblicher Mengen- oder Qualitätstoleranzen, für den Fall von Produktionsschwierigkeiten durch den Hersteller die Lieferung im Einzelnen in zumutbarer Weise zu beschränken. Toleranzen im Bereich von bis zu fünf Prozent (5%) gelten als handelsüblich.

2. Die Preise verstehen sich ab Firmensitz Köln, zuzüglich der Verpackung und Lieferung. Zusätzliche Preise werden gesondert berechnet.
a) Für Lieferungen innerhalb Deutschlands berechnet die LANIUS GmbH pro Paket einen Frachtkostenanteil von 8,00 EUR. Bei Nachordern (Nachbestellungen) berechnet die LANIUS GmbH einen Frachtkostenanteil von 4,00 EUR.
b) Für Lieferungen in das Ausland (ausgenommen in die Schweiz) berechnet die LANIUS GmbH folgende Frachtkosten:

 Land Land Vororder je Paket Nachorder je Paket
Belgien 10,00 €

5,00 €

Dänemark 15,00 € 7,50 €
England 16,00 € 8,00 € 
Finnland 20,00 €  10,00 €  
Frankreich 15,00 €   7,50 € 
Guernsey

20,00 €  

10,00 €  
Italien 15,00 €   7,50 € 
Niederlande 11,00 €   5,50 € 
Norwegen 25,00 €   12,50 €  
Österreich 13,00 €   6,50 €  
Schweden 8,00 €   4,00 €  
Spanien 8,00 €   4,00 €  
Tschechien 18,00 €   9,00 €  

 

c) Für Lieferungen in die Schweiz werden 40,00 € pro Paket berechnet, die Zollkosten trägt der Besteller. Für Nachordern (Nachbestellungen) werden 20,00 € pro Paket berechnet und die Zollkosten trägt der Besteller.

3. Die Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei einer Zahlung innerhalb von zehn (10) Kalendertagen räumt die LANIUS GmbH zwei (2) % Skonto ein.

4. Von dem vorangegangenen Absatz 3 abweichende Zahlungsziele müssen vorher vereinbart werden und auf der Rechnung bestätigt sein; sie bewirken keine Verlängerung der Fälligkeit. Wenn ein anderer Skontoabzug als in Absatz 3 vereinbart ist, muss die Zahlung innerhalb der Frist geleistet werden. Als Maßstab gilt die Gutschrift des Rechnungsbetrags auf dem Konto der LANIUS GmbH. Geht die Gutschrift verspätet ein oder wird eine Lastschrift seitens des Bestellers zurückgegeben, entfällt der Skontoabzug, und der Gesamtbetrag der Rechnung wird sofort fällig.

5. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn die LANIUS GmbH frei über den Betrag verfügen kann bzw. im Falle von Schecks (vorbehaltlich des Absatzes 10 unten), wenn dieser eingelöst ist.

6. Sofern sich nach der Bestellung des Bestellers herausstellt, dass dieser durch den Kreditversicherer der LANIUS GmbH nicht versicherbar ist, kann die LANIUS GmbH die Bestellung unverzüglich stornieren. Soweit möglich, wird die LANIUS GmbH den Besteller darüber informieren.

7. Kaufpreisforderungen werden unabhängig vom vereinbarten Zahlungsziel oder von der Laufzeit hereingenommener oder gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder nach Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die, nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. In diesen Fällen entfallen die vereinbarten Zahlungsziele, und alle Forderungen aus den gesamten Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller werden sofort und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Unbeschadet weitgehender gesetzlicher Rechte ist die LANIUS GmbH in diesem Fall berechtigt, für noch ausstehende Leistungen auch die Übereignung von Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung solcher Sicherheiten vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Insbesondere als Minderung der Kreditwürdigkeit des Bestellers ist ein Fall gemäß Absatz 6 oben anzusehen, oder wenn der Besteller Insolvenz anmeldet, oder nach der anwendbaren Insolvenzverordnung anmelden müsste.

8. Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei an den Sitz der LANIUS GmbH zu leisten. Bei Scheckzahlungen ist das Datum der Einlösung des Schecks, bei Überweisung der Tag der Gutschrift auf dem Konto der LANIUS GmbH maßgeblich. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Forderung zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.

9. Grundsätzlich und insbesondere bei Lieferung aus Aufträgen von Bestellern, die der LANIUS GmbH nicht bekannt sind, ist die LANIUS GmbH berechtigt, Zahlungen per Vorauskasse oder Nachnahme zu verlangen.

10. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erfüllungshalber akzeptiert. Die Laufzeit von Wechseln darf maximal neunzig (90) Kalendertage betragen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers.

11. Bei Zahlung nach der Fälligkeit bzw. bei Verzug bestimmen sich unsere Rechte nach § 288 BGB.

 

§ 4 Vorleistungspflicht des Bestellers, Rücktrittsrecht

1. Ungeachtet § 3 Abs. 9 ist die LANIUS GmbH berechtigt, nur gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Sicherheit zu liefern, wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass der Anspruch seitens der LANIUS GmbH auf Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist. Dies gilt insbesondere - jedoch nicht ausschließlich - in den folgenden Fällen:
- eine der Banken des Bestellers den Kredit kündigt oder keine Verfügungen mehr zulässt,
- beim Besteller ein Scheck- oder Wechselprotest vorkommt,
- der Besteller zahlungsunfähig wird,
- hinsichtlich des Vermögens des Bestellers ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
gestellt wird.

2. Kommt der Besteller mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug und bezahlt auch trotz angemessener Fristsetzung nicht, ist die LANIUS GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die noch nicht ausgelieferte Ware anderweitig zu verkaufen und Schadensersatz in Höhe von 30% des Verkaufspreises (ohne Umsatzsteuer) zu verlangen. Es bleibt dem Besteller vorbehalten, nachzuweisen, dass der LANIUS GmbH ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

3. Lehnt der Besteller unberechtigt die Vertragserfüllung ab oder erklärt er unberechtigterweise seinen Rücktritt vom Vertrag oder wird der Vertrag aufgrund eines anderen, im Bereich des Bestellers liegenden Grundes, nicht durchgeführt, ist die LANIUS GmbH berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 30% des noch offenen Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer) zu verlangen. Es bleibt dem Besteller vorbehalten, nachzuweisen, dass der LANIUS GmbH ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

4. Die LANIUS GmbH behält sich vor, im Falle der obigen Absätze 2 und 3 einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

§ 5 Lieferung, Schadensersatz, Gefahrenübergang

1. Die Lieferung erfolgt durch OWL One World Logistics GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 39, 51149 Köln. Die Versandkosten trägt der Besteller. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung durch die LANIUS GmbH kommt es ausschließlich auf den Tag der Übergabe der Ware durch die LANIUS GmbH an die One World Logistik GmbH an.

2. Die LANIUS GmbH ist berechtigt, die Waren in branchenüblichen Teillieferungen auszuliefern, ohne dass dies einen Mangel oder eine Pflichtverletzung darstellt.

3. Die Ware wird unversichert versandt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Gefahr und das Risiko des Transportes gehen ab Übergabe der Kaufsache seitens LANIUS GmbH an die One World Logistik GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 39, 51149 Köln an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport Beauftragten an den Besteller über; einer Übergabe in diesem Sinne steht es gleich, wenn sich der Besteller in Annahmeverzug befindet.

4. Die LANIUS GmbH produziert im Ausland. Aus diesem Grund kann der in der Branche übliche Fall eintreten, dass nicht alle bestellten Waren an den Besteller ausgeliefert werden können. Dies stellt eine übliche Beschaffenheit der Ware, keinen Mangel dar. Der Besteller kann hieraus keine Rechte ableiten, es sei denn, die LANIUS GmbH liefert weniger als 95% des Auftragsvolumens.

5. Nach Ablauf der in der Bestellung genannten Lieferfrist tritt eine - unbeschadet des nachfolgenden § 8 Absatz 1 - Nachlieferfrist von achtzehn (18) Werktagen in Kraft. Nach erfolglosem Ablauf der Nachlieferungsfrist kann der Besteller unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen (nachfolgender § 7 Abs. 4 und 5 gilt jedoch sinngemäß) vom Vertrag zurücktreten.

6. Kommt es seitens der LANIUS GmbH zu einer durch den Besteller verursachten Unterbrechung oder Verzögerung der der LANIUS GmbH obliegenden Arbeiten, trägt der Besteller die Mehrkosten. Verzögert sich der Versand aus von der LANIUS GmbH nicht zu vertretenen Gründen, so ist sie berechtigt, den Liefergegenstand auf Gefahr des Bestellers einzulagern und Ersatz der entstehenden Kosten zu verlangen. Die LANIUS GmbH kann eine Versicherung gegen Lagerrisiken zulasten des Bestellers abschließen. Der Besteller muss auf Nachfragen der LANIUS GmbH mitteilen, ob er nach Ablauf einer Nachlieferfrist vom Vertrag zurücktreten oder am Vertrag festhalten will, vorausgesetzt, es wurden verbindliche Termine und Fristen vereinbart.

7. Die LANIUS GmbH wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn der Besteller sich auf die schriftliche Anfrage der LANIUS GmbH innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht dazu äußert, ob er auf Vertragerfüllung besteht.

8. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.

 

§ 6 Exklusivität

Eine Exklusivität hinsichtlich des Ortes (z.B. im Sinne einer Konkurrenzschutzvereinbarung) sowie hinsichtlich Form, Dessin, Farbe oder sonstigen Beschaffenheiten der Ware wird dem Besteller nicht eingeräumt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.
Zum Abschluss einer derartigen Vereinbarung sind jedoch die Handelsvertreter oder Außendienstmitarbeiter der LANIUS GmbH in keinem Falle berechtigt.

 

§ 7 Gewährleistung, Mängelrügen und Schadensersatz

1. Beanstandungen sind der LANIUS GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die schriftliche Mitteilung an die LANIUS GmbH muss spätestens sieben (7) Kalendertage nach Eingang der Ware beim Besteller, bei versteckten Mängeln sieben (7) Kalendertage nach Entdeckung, zugehen. Die Vorschrift des § 377 HGB bleibt unberührt. Die Handelsvertreter der LANIUS GmbH sind zur Entgegennahme derartiger Mängelrügen nicht berechtigt. Den Besteller trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, also auch für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Rüge.

2. Zur Annahme von Warenrücksendungen zur Überprüfung von Mängeln ist die LANIUS GmbH nur dann verpflichtet, wenn der Besteller schriftlich die Rücksendung zuvor unter Angabe der Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums angekündigt hat. Mit Annahme von Warenrücksendungen ist eine Anerkennung der Mängelrügen des Bestellers in keinem Fall verbunden.

3. Gewähr wegen Mängel der Kaufsache wird zunächst nach der Wahl der LANIUS GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet. Für den Fall, dass die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Besteller berechtigt, nach Wahl den Kaufpreis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten; bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Die Verpflichtung der LANIUS GmbH zum Ersatz der dem Besteller im Rahmen der Nacherfüllung entstehenden Kosten bleibt unberührt. Nachfolgende Absätze 4 und 5 bleiben unberührt.

4. Wählt der Besteller wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so stehen ihm – unbeschadet des nachfolgenden Absatzes 5 – daneben keine Schadensersatzansprüche wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die mangelhafte Ware bei ihm soweit ihm dies zuzumuten ist. Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich in diesem Fall – wiederum unbeschadet des nachfolgenden Absatzes 5 – auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache, es sei denn die Vertragsverletzung wurde arglistig durch die LANIUS GmbH verschuldet.

5. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die LANIUS GmbH, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung sind – soweit nicht Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betroffen sind – auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten auch gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der LANIUS GmbH beschränkt. Dies gilt auch, soweit vom Besteller direkte Ansprüche gegenüber gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der LANIUS GmbH geltend gemacht werden. Der Anspruch ist der Höhe nach auf den typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die LANIUS GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht bei entgangenem Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden des Bestellers, ausgenommen Aufwendungen des Bestellers zum Zweck der Nacherfüllung. Dies gilt auch bei direkten Ansprüchen gegenüber den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungshilfen der LANIUS GmbH.

6. Kleine, handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Ware in Qualität, Farbe, Maßen, Gewichten, der Ausstattung oder des Dessins sind Teil der üblichen Warenbeschaffenheit und stellen keinen Mangel dar. Als Beschaffenheit gilt im Übrigen nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart; öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine Beschaffenheitsangabe dar. Garantien im Rechtssinne werden durch die LANIUS GmbH nicht abgegeben.

7. Gewährleistungsansprüche von Unternehmern verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Lieferung. Dies gilt nicht für die Haftung der LANIUS GmbH bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei grobem Verschulden oder arglistigem Verhalten oder Regressansprüchen gem. §478 Abs. 2 BGB.

 

§ 8 Unterbrechung der Lieferung, Rücktritt

1. Bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens um fünf (5) Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn die LANIUS GmbH dem Besteller nicht unverzüglich Kenntnis vom Grund der Behinderung verschafft, sobald zu übersehen ist, dass die vorgenannten Fristen nicht eingehalten werden können.

2. Wenn die Lieferung bzw. Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt ist, so kann die andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Sie muss jedoch vor Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich eine Frist von mindestens zwei (2) Wochen setzen.

3. Hat die Behinderung länger als fünf (5) Wochen gedauert und wird der anderen Vertragspartei auf schriftliche Anfrage hin nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt, dass rechtzeitig geliefert bzw. abgenommen werde, so kann die andere Vertragspartei zurücktreten.

4. Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen, es sei denn, die Unterbrechung ist vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt § 7 Absatz 5 gilt entsprechend.

5. Wird aus von der LANIUS GmbH vertretenden Gründen die übernommene Leistung vor Gefahrenübergang unmöglich, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen: § 7 Abs. 4 und 5 bleiben unberührt.

 

§ 9 Urheberrecht/gewerbliche Schutzrechte

1. Dem Besteller wird nach der Bezahlung der Forderung an die LANIUS GmbH weder ein einfaches noch ein ausschließliches Nutzungsrecht an geistigem Eigentum oder Urheberrechten der LANIUS GmbH eingeräumt. Dies gilt insbesondere auch für jedwede Abbildungen, Fotos, Designs, Logos und Namen sowie etwaige Warenzeichen- und Gebrauchsmusterrechte.

2. Wird von dem Besteller eine Veränderung an dem Liefergegenstand vorgenommen oder der Liefergegenstand mit weiteren Materialien verbunden, und werden dadurch Schutzrechte Dritter verletzt, so haftet die LANIUS GmbH dafür nicht.

3. Anderweitige oder weitergehende Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter stehen dem Besteller nicht zu. Die LANIUS GmbH ersetzt keine Folgeschäden wie Produktions- oder Nutzungsausfall sowie entgangenen Gewinn. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit für vertragstypischen vorhersehbaren Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

4. Wenn die LANIUS GmbH dem Besteller Kampagnenbilder oder sonstige Abbildungen und Bilder zur Bewerbung der Waren überlässt, worauf der Besteller jedoch keinen Anspruch hat, gilt folgendes:
a) Dem Besteller wird von der LANIUS GmbH ein nicht ausschließliches, zeitlich befristetes, nicht übertragbares, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Bewerbung der eigenen Waren auf der eigenen vom Besteller betriebenen Internetseite sowie über die eigenen Social-Media-Accounts eingeräumt.
b) Bearbeitet oder verändert dürfen die Kampagnenbilder ausschließlich aus technischen Gründen, die zwingend erforderlich sind, um die Ware in der vorgenannten Weise zu bewerben.
c) Ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Übermittlung der Kampagnenbilder durch die LANIUS GmbH dürfen diese sieben (7) Monate von dem Besteller genutzt werden. Wird das gleiche Kampagnenbild zu einem späteren Zeitpunkt erneut durch die LANIUS GmbH übermittelt, führt dies nicht zu einer Verlängerung des Nutzungsrechts durch den Besteller.
d) Produktbilder am Model der LANIUS GmbH dürfen ausschließlich zu virtuellen Werbezwecken genutzt werden.
e) Ausdrücklich untersagt ist die Nutzung von Produktbildern am Model in Printmedien (z.B. Magazine, Werbebroschüren, Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge), Fernsehen, Mobilfunk, Plakatwerbung sowie Verkehrsmittelwerbung etc.

 

§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

2. Gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht, sofern es sich beim Besteller um einen Kaufmann handelt. Ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

1. Die LANIUS GmbH behält das Eigentum der Ware bis zur Zahlung aller Rechnungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Soweit die LANIUS GmbH mit dem Besteller die Zahlung des Kaufpreises aufgrund eines Scheck-Wechsel-Verfahrens gem. § 3 Abs. 11 vereinbart, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von der LANIUS GmbH akzeptierten Wechsels durch den Besteller und erlischt nicht durch die Gutschrift des erhaltenen Schecks. Die LANIUS GmbH ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers ohne Rücktritt vom Vertrag und ohne dass es hierfür eine Fristsetzung bedarf die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Bis zur Abholung der Vorbehaltsware bleibt der Besteller jedoch berechtigt, diese in branchenüblicher Weise freihändig zu verwerten. Der Verwertungserlös ist nach näherer Maßgabe des nachfolgenden Ansatzes abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen.

2. Die LANIUS GmbH ist im Falle der Geltendmachung ihres Eigentumsvorbehaltes berechtigt, ihre Waren auf Kosten des Bestellers gesondert zu lagern, zu kennzeichnen oder abzuholen sowie jegliche Verfügung über die Waren zu verbieten. Sofern die LANIUS GmbH die Ware aufgrund eines Eigentumsvorbehaltes zurücknimmt, ist der Besteller zur Rückgabe auf seine Kosten verpflichtet; er haftet für den Minderwert, die Rücknahmekosten und den entgangenen Gewinn der LANIUS GmbH. Der Besteller verzichtet auf Ansprüche aus dem Besitz.

3. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt der LANIUS GmbH - im Inland einschließlich der Mehrwertsteuer - bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte zustehen. Die LANIUS GmbH nimmt die Abtretungen an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der LANIUS GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die LANIUS GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist oder die Zahlungen einstellt und keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt. Ist dies aber der Fall, so kann die LANIUS GmbH verlangen, dass der Besteller der LANIUS GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

4. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Besteller die LANIUS GmbH unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

5. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder wenn der Besteller mit seinen Kunden Unabtretbarkeit der Forderung vereinbart, erlischt das Recht zur Weiterveräußerung und zur Verwendung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.

 

§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Gerichtsstand ist für beide Teile und für alle gegenseitigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung auch für Scheck- und Wechselklagen Köln, wenn der Besteller Kaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn er nach Vertragsschluss seinen Wohn- oder seinen Geschäftssitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es bleibt der LANIUS GmbH jedoch vorbehalten, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

2. Erfüllungsort für alle Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist Köln, wenn der Besteller Unternehmer ist.


§ 13 Rechtswahl
Die Parteien vereinbaren, dass sich alle Vertragsverpflichtungen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich den in Deutschland geltenden Handelsbräuchen und technischen Gepflogenheiten, richten.

 

§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der AGB der LANIUS GmbH unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die Unwirksamkeit oder undurchführbare Bestimmung ist entsprechend ihrem durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen.